Als Privatperson müssen Sie für die unterschiedlichen Einkünfte z.B. aus einer Angestelltentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Rente oder Pension eine Einkommensteuererklärung erstellen. Gern übernehmen wir alle damit verbundenen Arbeiten anhand der von Ihnen eingereichten Belege und Aufzeichnungen. Selbstverständlich prüfen wir, welche Steuervorteile Sie nutzen können, um Ihre Steuerlast zu optimieren und Chancen geschickt zu nutzen. Im Rahmen unserer Tätigkeit schöpfen wir gezielt Gestaltungsspielräume der privaten Steuerplanung aus. Zur effizienten Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nutzen wir den Datenaustausch mit den Finanzbehörden im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).
Gern beraten wir Sie bei bzw. vor privaten Anschaffungen und Finanzierungen von Grundstücken und Immobilien. Speziell für das Betreiben einer Photovoltaikanlage (PVA) gelten besondere steuerliche Vorschriften. Als Betreiber einer PVA (unabhängig von der Größe) sind Sie Gewerbetreibender. Gern beraten wir Sie.
Um Sie vor steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen, sprechen Sie uns frühzeitig zur Übertragung von Immobilien oder Kapitalvermögen an. Wird die Übergabe von Vermögen rechtzeitig geplant, sind Steuereinsparungen möglich. Verschenken Sie keine Steuern und nutzen Sie unsere Expertise mit Beratung, Prüfung und Erstellen aller notwendigen Steuererklärungen.
In jedem Fall gibt Ihnen, als Privatperson und natürlich auch als Unternehmer, unsere Expertise und langjährige Erfahrung Sicherheit. Dabei ist die langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit Ziel bei HOGE & BERGHAUS und dafür nehmen wir uns Zeit.
Für Ihr erstes, unverbindliches Gespräch mit uns, haben wir für Sie exklusiv diesen Gutschein reserviert. Gern besprechen wir bei einem Termin in unserer Steuerkanzlei in Ahaus Ihre Wünsche, Anforderungen und Vorstellungen für eine Zusammenarbeit.
Senden Sie uns Ihren Terminwunsch